
Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Narkose?
Gesetzliche Krankenkasse
Die übernimmt die Kosten für eine Vollnarkose, wenn sie medizinisch notwendig ist. Kommt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht infrage, gehört es zu den Leistungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Notwendigkeit zur Vollnarkose bei Zahnbehandlung wird anerkannt, bei Patienten:
- unter zwölf Jahren, bei denen wegen mangelnder Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt eine zahnärztliche Behandlung verhindert,
- denen ein Facharzt attestiert hat, dass örtliche Betäubungsmittel zur Schmerzausschaltung wegen organischen Erkrankungen oder Allergien nicht einsetzbar sind,
- mit mangelnder Kooperation, wie geistiger Behinderung oder schwerer Bewegungsstörung,
- die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen, laut ICD-10/F40.2, gegenüber der Zahnarztbehandlung zeigen
Bei allen zahnärztlichen Behandlungen unter Vollnarkose spielt die Art der Sanierung eine Rolle für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Wir klären die Übernahme der Narkosekosten vorab mit Ihrer Krankenkasse. Die Kosten einer Sedierung mit Lachgas übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht.
Private Krankenversicherung
Der medizinische Mehraufwand einer Lachgas-Sedierung oder Vollnarkose wird von privaten Krankenversicherungen oder den Zahnzusatzversicherungen zumindest teilweise bezuschusst. Um sicherzugehen, erhalten Sie vorab ein Behandlungsangebot zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung.
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